Beratung | Supervision | Balintarbeit | Erich Weiß


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Verfahrensbeistand

ist die Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen vor Gericht bei allen Verfahren, in denen Eltern als Betroffene den Blick nicht ausreichend auf ihre Kinder und Jugendliche richten können.
Verfahrensbeistände werden von Gerichten nach den § 158 FamFG oder 167 FamFG eingesetzt und treten mit Kindern und Jugendlichen
in Kontakt, um deren Wünsche bei Gericht vorzutragen. Verfahrensbeistände sind dem Wohl des Kindes verpflichtet und überprüfen deshalb auch, ob die geäußerten Wünschen nicht schädlich sein könnten. Damit die beste Lösung für Kinder und Jugendliche erreicht wird, holen Verfahrensbeistände Erkundigungen über die Lebenswelt und das Umfeld der Betroffenen ein.
Angesichts der häufig sehr prekären Lebensverhältnisse der Vertretenen ist es wichtig, sehr schnell tätig zu werden und das Gericht bei einer zügigen Entscheidung zu unterstützen.
Als Verfahrensbeistand kann ich an allen Gerichten Süd- und Mittelhessens tätig werden.